„Samtgemeinde“ ist in Niedersachsen die
Bezeichnung für einen Zusammenschluss
von Mitgliedsgemeinden, der der Stärkung
der Verwaltungskraft dient. Zu den
Aufgaben einer Samtgemeinde zählen die
Abwasserbeseitigung,
das Feuerwehrwesen,
die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
und die Führung der Kassengeschäfte
der Mitgliedsgemeinden. Die
Samtgemeinde übernimmt die Trägerschaft
von Schulen, Krippen, die Einrichtung und
Unterhaltung von Büchereien, Sportstätten
und weiteren öffentlichen Einrichtungen.
Weitere Aufgaben können ihr von den Mitgliedsgemeinden
übertragen werden.
Organe der Samtgemeinde
Samtgemeinden haben drei Organe:
n eine/n direkt gewählte/n
Samtgemeindebürgermeister/
in
n einen auf fünf Jahre gewählten
Samtgemeinderat und
n einen Samtgemeindeausschuss
Die Samtgemeindebürgermeisterin ist
Mitglied im Samtgemeinderat und im
Samtgemeindeausschuss. Im Samtgemeindeausschuss
hat sie auch den Vorsitz inne.
Dem Samtgemeinderat gehören neben
der Samtgemeindebürgermeisterin derzeit
32 Ratsmitglieder an. Sie werden von
den wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl für die
Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Ratsmitglieder sind an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur dem
Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet.
Sie üben ihre Tätigkeit im Rat ehrenamtlich
aus. Aus der Mitte des Samtgemeinderates
werden die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses
bestimmt. Neben der Samtgemeindebürgermeisterin
gehören ihm zurzeit
neun Beigeordnete an.
Vom Samtgemeinderat werden fast alle
wichtigen Angelegenheiten beschlossen.
Dazu gehören unter anderem der Erlass,
die Aufhebung und die Änderung von
Satzungen, die Festsetzung öffentlicher
Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern),
der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung
des Investitionsprogramms sowie
Richtlinien für die Aufnahme von Krediten
und die Errichtung und Übernahme von
öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings
der Rat einen Beschluss fasst, wird
die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen
beraten und vom Samtgemeindeausschuss
ein Entscheidungsvorschlag
erarbeitet.
Der Rat wählt aus seiner Mitte die/den
Ratsvorsitzende/n und die Stellvertreter/
innen der Samtgemeindebürgermeisterin.
Die/der Ratsvorsitzende leitet die Sitzungen
des Samtgemeinderates. Die Stellvertreter/
innen der Samtgemeindebürgermeisterin
vertreten sie u. a. bei der Repräsentation
der Samtgemeinde. Sie üben ihr
Amt ehrenamtlich aus.
Der Samtgemeindeausschuss besteht
aus der Samtgemeindebürgermeisterin,
die zugleich auch Vorsitzende ist, und
weiteren neun Beigeordneten. Dies sind
Ratsmitglieder, auf deren Fraktion oder
Gruppe bei der Sitzverteilung mindestens
ein Sitz entfallen ist. Erhält eine Fraktion
oder Gruppe keinen Sitz, so kann sie
ein Mitglied mit beratender Stimme in
den Samtgemeindeausschuss entsenden
(Grundmandat).
Alle Sitzungen des Samtgemeindeausschusses
sind nichtöffentlich. Der Samtgemeindeausschuss
ist u. a. auch Entscheidungsgremium
für Angelegenheiten, die
nicht vom Rat beschlossen werden und
nicht von der Verwaltung entschieden
werden können. Er beschließt im Einvernehmen
mit der Samtgemeindebürgermeisterin
über Einstellung, Eingruppierung
und Entlassung der Beschäftigten der
Samtgemeindeverwaltung.
Die Samtgemeindebürgermeisterin ist
Leiterin der Samtgemeindeverwaltung
und ist hauptamtlich tätig. Die jetzige
Stelleninhaberin ist bis zum 31.10.2026
gewählt. Die Samtgemeindebürgermeisterin
vertritt die Samtgemeinde in allen
Verwaltungsangelegenheiten und trägt die
Verantwortung für die ordnungsgemäße
Führung der Verwaltung. Außerdem ist sie
Dienstvorgesetzte aller Beschäftigten der
Samtgemeinde.
Was ist eine Samtgemeinde?
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Blick aufs Rathaus